Was beachten bei Stau auf Straßen

Was beachten bei Stau auf Straßen

So bilden Sie eine Rettungsgasse auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen richtig

Auf Autobahnen muss bei Staubildung eine Rettungsgasse gebildet werden. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie man die Gasse für die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei auf einer mehrspurigen Straße richtig bildet.

Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse freizumachen. Daran erinnert der ADAC in München. Dabei, so heißt es in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.

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Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. In der Regel ist das dann der mittlere Fahrstreifen. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.

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Es drohen Bußgelder

Der ADAC weist darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf. Jede Minute, die die Rettungskräfte schneller am Unglücksort ankommen, erhöht die Überlebenschancen von Unfallopfern um zehn Prozent.

 

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